Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,105406
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12 (https://dejure.org/2013,105406)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12 (https://dejure.org/2013,105406)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. April 2013 - L 9 AS 1376/12 (https://dejure.org/2013,105406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,105406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits zur Frage der leistungsmindernden Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach dem SGB II eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und in dem zurückweisenden Beschluss (vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - juris) ausgeführt, es liege weder ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vor, weil die Beschwerdeführer in diesem Verfahren durch das Kindergeld und das gekürzte Sozialgeld im Ergebnis staatliche Leistungen in der gesetzlich bestimmten Höhe erhalten hatten, noch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil der Gesetzgeber, der - ggf. aufgrund verfassungsrechtlicher Verpflichtung (BVerfGE 99, 216, 232 ff.) - Steuervergünstigungen gewährt, nicht dazu verpflichtet sei, diesen Vergünstigungen entsprechende Sozialleistungen solchen Personen und ihren Angehörigen zu gewähren, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Das BSG hat zwischenzeitlich entschieden, dass § 19 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (juris: RBE/SGB2/SGB12ÄndG) verfassungsgemäß sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R - Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 189/11 R -).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits zur Frage der leistungsmindernden Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach dem SGB II eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und in dem zurückweisenden Beschluss (vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - juris) ausgeführt, es liege weder ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vor, weil die Beschwerdeführer in diesem Verfahren durch das Kindergeld und das gekürzte Sozialgeld im Ergebnis staatliche Leistungen in der gesetzlich bestimmten Höhe erhalten hatten, noch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil der Gesetzgeber, der - ggf. aufgrund verfassungsrechtlicher Verpflichtung (BVerfGE 99, 216, 232 ff.) - Steuervergünstigungen gewährt, nicht dazu verpflichtet sei, diesen Vergünstigungen entsprechende Sozialleistungen solchen Personen und ihren Angehörigen zu gewähren, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen.
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Mit Beschluss vom 05. Dezember 2012 (1 BvL 20/12 - juris) hat das BVerfG eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG als unzulässig verworfen und auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzprinzips und dabei insbesondere auf zur unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht verwiesen (vgl BVerfG v. 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, 107 zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Hierbei ist er bei der Ordnung von Massenverwaltung jedoch grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvL 4/96 - Juris, Rn. 39 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Zudem hat das BVerfG in einem weiteren Nichtannahmebeschluss (vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 - juris), in dem die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG mit der Begründung gerügt hatten, das Elterngeld benachteilige durch seine Ausgestaltung als Entgeltersatzleistung Eltern, die vor Geburt kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet hätten, wozu insbesondere Eltern zu zählen seien, die in einer Mehrkindfamilie ausschließlich die Erziehungsverantwortung übernommen hätten, aber auch Studenten und Arbeitslose, die Rechtsauffassung des BSG (Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 17/09 R - Juris, Rn. 63) ausgeführt, dass die Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes einen tatsächlichen Anreiz darstelle, eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu unterbrechen.
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Zudem hat das BVerfG in einem weiteren Nichtannahmebeschluss (vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 - juris), in dem die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG mit der Begründung gerügt hatten, das Elterngeld benachteilige durch seine Ausgestaltung als Entgeltersatzleistung Eltern, die vor Geburt kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet hätten, wozu insbesondere Eltern zu zählen seien, die in einer Mehrkindfamilie ausschließlich die Erziehungsverantwortung übernommen hätten, aber auch Studenten und Arbeitslose, die Rechtsauffassung des BSG (Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 17/09 R - Juris, Rn. 63) ausgeführt, dass die Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes einen tatsächlichen Anreiz darstelle, eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu unterbrechen.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Das BSG hat zwischenzeitlich entschieden, dass § 19 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (juris: RBE/SGB2/SGB12ÄndG) verfassungsgemäß sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R - Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 189/11 R -).
  • BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Mit Beschluss vom 05. Dezember 2012 (1 BvL 20/12 - juris) hat das BVerfG eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG als unzulässig verworfen und auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzprinzips und dabei insbesondere auf zur unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht verwiesen (vgl BVerfG v. 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, 107 zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - L 14 AS 1607/12

    Berufungszulassung - keine grundsätzliche Bedeutung - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Hinsichtlich der Zahlung des Elterngeld werden alle elterngeldberechtigten Personen ebenso gleichbehandelt wie hinsichtlich der Anrechnung der Leistungen auf das SGB II aller mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. Januar 2012 - L 12 AS 2089/11 B - Juris; Beschluss vom 22.10.2012 - L 14 AS 1607/12 NZB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 12 AS 2089/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht